Die Änderung der Computerhardware wirkt sich überhaupt nicht auf die mit Hardwareschutz (USB-Stick) gelieferte Version aus.
Das Folgende gilt für softwaregeschützte Versionen.
Es besteht kein Grund zur Sorge, dass Änderungen an der Computerhardware die Software dauerhaft deaktivieren. Wichtige Änderungen (die Datenträgerformatierung ist eine solche wichtige Änderung) bedeuten, dass die Software erneut registriert werden muss. Dabei muss dieselbe Seriennummer verwendet werden, die der Übertragung einer Lizenz auf einen neuen Computer entspricht.
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